Aktuelles
Im Rahmen der Diskussionen rund um die Finanzierung der Abwasseranlagen in der Gemeinde Kammerstein wurde im Zuge der letzten Bürgerversammlung die Aussage getroffen, dass ursprünglich für den Umbau der Kläranlagen in Haag und Poppenreuth vorgesehene Gelder stattdessen für den Bau des Bürgerhauses in Kammerstein verwendet wurden. Diese Aussage wirft Fragen auf und bedarf einer klaren Einordnung.
Zunächst ist festzuhalten, dass Abwasseranlagen – und somit auch die Kläranlagen – kostendeckende Einrichtungen sind. Das bedeutet, dass die anfallenden Investitionen und Unterhaltskosten durch Beiträge und Gebühren der Bürger gedeckt werden müssen. Eine Quersubventionierung durch Mittel aus dem allgemeinen Haushalt – insbesondere für andere Bauvorhaben wie das Bürgerhaus – ist rechtlich und verwaltungstechnisch nicht vorgesehen.
Unabhängig von der Entscheidung über den Bau des Bürgerhauses hätten die Bürger die Kosten für den Umbau der Kläranlagen ohnehin tragen müssen – sei es im Jahr 2018 oder, wie es nun der Fall ist, zu einem späteren Zeitpunkt. Die Verteilung der Kosten auf die Beitragspflichtigen erfolgt gemäß den gesetzlichen Regelungen und basiert auf dem Grundsatz der verursachungsgerechten Finanzierung.
Die Aussage, dass Mittel "umgewidmet" wurden, lässt sich daher in dieser Form nicht nachvollziehen. Sie erweckt den Eindruck, dass eine direkte finanzielle Abhängigkeit zwischen zwei voneinander unabhängigen Projekten besteht – was sachlich nicht zutreffend ist.
Es ist wichtig, in der öffentlichen Diskussion zwischen investiven Maßnahmen mit Beitragspflicht (wie der Kläranlagenmodernisierung) und freiwilligen, kommunalpolitischen Entscheidungen (wie dem Bau eines Bürgerhauses) zu unterscheiden. Nur so kann eine sachlich fundierte Debatte geführt und Missverständnissen vorgebeugt werden.