Bilder FW Kammerstein 2019

19.05.2025
Richtigstellung - Sanierung der Kläranlagen in Haag und Kammerstein

Richtigstellung der Sachverhaltsschilderung seitens der Gemeindeverwaltung Kammerstein zum Thema Sanierung der Kläranlagen in Haag und Kammerstein

In der Bürgerversammlung am 2. April in Kammerstein, als auch darauf am 3. April folgenden Zeitungsartikel des Schwabacher Tagblattes "Bürger werden zur Kasse gebeten" und zuletzt im letzten Mitteilungsblatt der Gemeindeverwaltung unter "Bürger müssen leider zahlen" wurde insbesondere in Bezug auf die Übernahmen der insgesamt ca. 5,2 Millionen Euro hohen Sanierungs- bzw. Herstellungskosten durch die betroffenen Bürger eine falsche Grundaussage getroffen.

In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 29. April wurde aus diesem Anlass von mehreren Gemeinderäten massiv Kritik an dieser Falschaussage geübt. Seitens des Bürgermeisters und seines geschäftsleitenden Beamten wurden die Kritikpunkte jedoch weiter in Abrede gestellt und Ausreden gesucht. Da auch in der Tagespresse eine geforderte Richtigstellung nicht folgte und immer mehr Anfragen verärgerter oder verunsicherter Mitbürger zu vermelden sind, haben sich die Gemeinderäte der FW zu einer informativen und objektiven Gegendarstellung entschlossen. Dies auch im Einvernehmen mit den Gemeinderäten der SPD, der UWG und der Kammersteiner Bürgerliste.

Ausgangssachverhalt

Nach einer informativen Sachverhaltsdarstellung seitens unseres Bürgermeisters Hr. Wolfram Göll über die anstehende Sanierung von zwei Kläranlagen in der Gemeinde Kammerstein wird in diesen Berichten eine Aussage des Geschäftsleiters des Rathauses Hr. Martin Damm aus der Bürgerversammlung vom 2. April zitiert, dem zufolge die auslaufenden Betriebsgenehmigungen des Wasserwirtschaftsamtes und damit die Sanierung der beiden Kläranlagen in Haag und Poppenreuth "bereits 2013 verlängert und dann 2018 weiter hinausgezögert" worden seien.

"Unterdessen wurden mehrere Millionen in den Bau des Bürgerhauses investiert. Diese Gelder hätte man eigentlich für das Sanieren der Kläranlagen verwenden müssen. Das sei nämlich eine Pflichtaufgabe – im Gegensatz zum Bürgerhaus!" so Damm. Diese Aussage des damals erst seit 3 Monaten in der Gemeindeverwaltung tätigen Verwaltungsfachmannes verwundert!

Richtigstellung der Kostenpflicht

Bei Entwässerungseinrichtungen (Kanal & Kläranlagen) handelt es sich um sogenannte kostendeckende Einrichtungen. Der Gesetzgeber schreibt diesbezüglich verbindlich vor, dass für alle anfallenden Kosten, abgesehen von staatlichen Förderzuschüssen, alleine die angeschlossenen Haushalte aufkommen müssen. Eine Verwendung von Finanzmitteln aus dem Verwaltungs- und Vermögenshaushalt einer Gemeinde zur Sanierung von Kläranlagen war und ist der Verwaltung strikt untersagt.

Daher ist es meiner Meinung nach unanständig und ein kompletter Unsinn, den Bürgern aus Kammerstein und Haag zu suggerieren, die beiden Kläranlagen wären bei Verzicht auf den Bau des Bürgerhauses von der Gemeinde finanziert worden. Die Projekte "Bau eines Bürgerhauses" und "Sanierung der Kläranlagen" sind getrennt zu bewerten und haben sich in ihrer Umsetzung oder Realisierbarkeit gegenseitig nicht behindert oder beeinflusst.

Richtigstellung des Vorwurfes einer Verzögerung 

Kritik ist wichtig und muss geäußert werden dürfen! Aber in der Rückschau nach 12 Jahren gebietet die Korrektheit und Fairness, eine tiefgehendere Bewertung vorzunehmen, unter welchen Rahmenbedingungen und mit welchen Argumenten die damaligen Entscheidungen im Gemeinderat getroffen wurden. Mit dem Bau des Bürgerhauses wurde jedoch nur ein scheinbar nächstliegender und parteipolitisch passender Grund angeführt.

Tatsächlich hatte aber in der Wahlperiode 2014/2020 die marode Kläranlage Barthelmesaurach, die Gründung eines Abwasserzweckverbandes, Verhandlungen mit der Stadt Roth und der Bau des Aurachtalsammlers, sowie Planung und Bau/Sanierung der Abwasserkanäle des Aurachtales (Rudelsdorf, Mildach, Günzersreuth und Albersreuth) Priorität.

Dann darf noch darauf hingewiesen werden, dass die beiden Betriebs-Fristverlängerungen der Kläranlagen Haag und Poppenreuth (2013 und 2018) nicht wie mehrfach angedeutet im Alleingang des Altbürgermeisters erwirkt wurden, sondern dass hier vielmehr entsprechende Beschlüsse und Entscheidungen des jeweiligen Gemeinderates unter Mitwirkung aller damaliger Parteien zugrunde liegen.

Basis war hier die zukunftsweisende Entscheidung, auf die erforderlich gewordenen teuren Neubauten beider Kläranlagen zu verzichten und stattdessen die Abwässer in das Kanalnetz nach Schwabach bzw. über den Aurachtalsammler in die Kläranlage nach Roth überzuleiten.

Eigene kleine Kläranlagen sind aufgrund der immer strengeren gesetzlichen Vorgaben nicht mehr wirtschaftlich und effektiv zu betreiben. Die Vorhaben einer Abwasserüberleitung führten notwendigerweise zu zeitraubenden vertraglichen und baulichen Abstimmungen mit den Vertragspartnern. Dennoch konnten gleichzeitig Kosteneinsparungen durch Nutzung von Synergieeffekten erzielt werden. Beispielsweise wurde die zukünftig erforderliche Kanalleitung von der Kläranlage Poppenreuth zum geplanten Anschluss an den Aurachtalsammler (bei Neumühle) bereits im Zuge der Erneuerung der Kreisstraße RH 4 verlegt und seitens der Gemeinde vorfinanziert.

All diese Maßnahmen, einschließlich der Zeitschiene, waren mit den Verantwortlichen des Wasserwirtschaftsamtes abgestimmt worden. Die Sanierungen bzw. Schließungen der Kläranlagen Haag und Poppenreuth waren immer für Anfang der 20er Jahre geplant und dazu hat das Wasserwirtschaftsamt der Gemeinde auch die erforderliche Zeit eingeräumt. 

Im Gegenteil wurden die Anstrengungen der Gemeinde vom damals zuständigen Abteilungsleiter, Herrn Winkelmayer, mehrfach als vorbildlich und zukunftsweisend gelobt.

Bildung von Rücklagen 

Hier greift ebenfalls der gesetzlich vorgegebene Finanzierungsgrundsatz, demzufolge finanzielle Rücklagen für Entwässerungseinrichtungen nur über eine Erhöhung der Abwassergebühren und nicht etwa durch sonstige Einsparungen im Haushalt der Gemeinde gebildet werden dürfen.

Finanzielle Rücklagen müssen somit immer alleine von den angeschlossenen Haushalten aufgebracht werden. In unserem Fall kamen die betroffenen Haushalte über diese "verzögerten" 12 Jahre in den Genuss von niedrigen und stabilen Abwasserkosten und sie konnten gleichzeitig eine Sonderrücklage von ca. 400.000 Euro ansparen.

Staatliche Förderung 

Auch die gerne in diesem Zusammenhang erwähnte Behauptung, durch die "Verzögerungen der Kläranlagen-Sanierungen seien bis zu 50 % hohe staatliche Fördermöglichkeiten verspielt worden", birgt ebenfalls nur die "halbe Wahrheit". Diese Fördermöglichkeit bestand tatsächlich, aber nur für Neubauten und nicht für Sanierungen und somit zu keinem Zeitpunkt für Poppenreuth und Haag. Außerdem wurde diese hohe Fördermöglichkeit seitens der Regierung tatsächlich erst Ende 2021 gekürzt, als bekanntermaßen längst der aktuelle Bürgermeister "das Heft des Handelns in Händen" hielt.

Zwischenzeitlich sind weitere Jahre verstrichen und erst 2025 kommt das Thema Sanierung der Kläranlagen seitens der Verwaltung auf die politische Agenda, dafür jetzt mit höchster Priorität, absoluter zeitlicher Brisanz und fragwürdigen Schuldzuweisungen. "Ein Schelm, wer Böses dabei denkt." (Kommunalwahlen im März 2026).

Politische Verantwortung verstehe ich so, dass man als Mandatsträger zu seinen eigenen Entscheidungen steht, gemeinsame Beschlüsse und Entscheidungen des Gemeinderates akzeptiert und das Wohl der Gemeinde voranstellt!