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Kammerstein - Der Gemeinderat hat beschlossen, die Hebesätze aus der bisherigen Haushaltssatzung in eine eigenständige Hebesatzsatzung auszugliedern. Im Zuge dessen fand eine erneute Diskussion zur anstehenden Grundsteuerreform statt. Durch die Reform, die am 1. Januar 2025 in Kraft tritt, könnten einige Bürger mit deutlich höheren Steuerzahlungen konfrontiert werden, da sich die zugrunde liegenden Messbeträge ändern.
Was die Reform langfristig für die Gemeindeeinnahmen bedeutet, bleibt jedoch unklar, da viele der neuen Bescheide derzeit noch unvollständig oder fehlerhaft sind. Daher entschied der Gemeinderat, die Hebesätze zunächst unverändert zu belassen, bis die Auswirkungen auf die Gemeindefinanzen besser abschätzbar sind. Eine umfassende Neuberatung der Hebesätze ist für Herbst 2025 angesetzt, wenn die Einnahmesituation der Gemeinde auf Basis der neuen Bescheide klarer sein dürfte.