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Sachliche Einordnung zur Entscheidung über die Erweiterung der Freianlagenplanung
In der Gemeinderatssitzung am 25.11.2025 wurde unter Punkt 3 die Erweiterung der Freianlagenplanung für den Neubau der Grundschule Kammerstein behandelt. Die Verwaltung begründete den Vorschlag damit, dass die Außenanlagen sofort um Freisportflächen ergänzt werden sollten. Zudem wurde darauf verwiesen, dass beim Schulneubau voraussichtlich rund 1.500.000 Euro weniger Kosten anfallen als ursprünglich angenommen und deshalb eine Deckung im Haushalt möglich sei.
Im Beschlussvorschlag wurde empfohlen, die Erweiterung umzusetzen und ein Architekturbüro direkt mit den Leistungsphasen 1 bis 9 zu beauftragen.
Nach intensiver Diskussion entschieden alle anwesenden Gemeinderäte parteiübergreifend und einstimmig, diesen Vorschlag abzulehnen. Dass diese Entscheidung im Kollegium der Schule und im Elternbeirat auf Unverständnis stieß, ist nachvollziehbar. Dort wurde argumentiert, der Bürgermeister habe zuvor Erwartungen geweckt und die Ablehnung könne mit der bevorstehenden Kommunalwahl oder mit Konflikten zwischen Bürgermeister und Gemeinderat zusammenhängen.
Mir ist eine sachliche Darstellung wichtig:
- Die Außensportanlage ist ein eigenständiges Bauprojekt.
Sie benötigt ein eigenes Genehmigungsverfahren und einen eigenen Förderantrag. Die Entscheidung, wann und ob dieses Projekt umgesetzt wird, liegt allein beim Gemeinderat. Vorherige Zusagen – wer auch immer sie gegeben hat – sind weder zielführend noch seriös. - Die sofortige Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 9 wäre fachlich nicht vertretbar.
Diese umfassen die Grundlagenermittlung mit Kostenschätzung, die Planung mit Kostenberechnung, sämtliche Genehmigungen und enden mit der Übergabe des fertigen Projekts. Eine solche Komplettbeauftragung ohne vorherige Kostenschätzung ist unüblich und würde die Gemeinde vertraglich an eine Umsetzung binden, deren Kostenlage völlig offen ist. Das wäre nicht im Sinne unserer Bürger. - Die finanzielle Lage der Gemeinde ist ernst.
Sowohl der Neubau der Grundschule als auch der Umbau des alten Schulgebäudes in Barthelmesaurach zum Hort sind Millionenprojekte, die ausschließlich mit Fremdmitteln finanziert werden. Die nötigen Darlehen binden uns jahrelang und führen zu einer hohen Pro-Kopf-Verschuldung. Das sind Pflichtaufgaben, und wir investieren damit in die Zukunft unserer Kinder. Trotzdem bleibt Haushaltsdisziplin unverzichtbar, damit künftige Generationen die Zinslast tragen können. - Die angebliche “Kostenunterschreitung” ist keine frei verfügbare Haushaltsreserve.
Wenn der Bürgermeister von rund 1,5 Millionen Euro spricht, handelt es sich schlicht um weniger Schulden beim Schulneubau. Eine „Deckung im Haushalt“ für die Sportanlagen wäre also erneut eine Finanzierung auf Kredit. - Das Landratsamt Roth mahnt seit Jahren zu striktem Sparkurs.
Als Fachaufsicht prüft das LRA eine solide Haushaltsführung der Gemeinden und hat dies bei uns wiederholt deutlich eingefordert.